Bitte eine der aufgelisteten Varianten wählen, um dann anhand
Eurer Eingaben berechnen zu lassen, welche finanziellen
Auswirkungen sich hieraus voraussichtlich ergeben würden.
Bitte beachten:
Bei Abfindungen fallen Steuern an, jedoch keine
Beiträge zu den Sozialversicherungen.
Auswahl für rentennahe MA
Variante:
01.06.2020
mit 11,4% Abzug
Achtung!
Für dieses Geburtsdatum
kommt noch keine vorgezogene
Altersrente in Betracht
Das späteste Geburtsdatum ist der 01.06.1960, um ab
01.06.2023 mit 63 Jahren die frühestmögliche
Rente für langjährig Versicherte mit 12,0% Abschlag zu
beziehen.
Für Schwerbehinderte ist dies der 01.12.1961, um ab
01.06.2023 mit 61,5 Jahren die frühestmögliche
Rente für schwerbehinderte Menschen mit 10,8% Abschlag
zu beziehen.
Reduzierung der Arbeitszeit
Aufhebungsvertrag mit Abfindung und
Wechsel in Transfergesellschaftund Anspruch auf Outplacementberatungohne Transfergesellschaft oder
Outplacement
Nettoverlustrechnung für rentennahe MA
12 Monate TG,24 Monate ALG I,um
36 Monate vorgezogene Rente und 15 Jahre Rentenbezug
Rechenwerte
Aktuell
Geplant
[%]
Wochenarbeitszeit:
an Tagen / Woche:
Tägliche Sollzeit:
Bruttoentgelt ca.
Nettoentgelt ca.
Nettobetrag mit 1/12 JSZ ca.
Prämie als Einmalzahlung ca.
Brutto
Alter bei Austritt:
Jahre
Beschäftigungsdauer:
Jahre
Abfindung nach Formel:
vor Rente einmalig - Bestandteile - monatliche
Rente
in TG
bei ALG I
-0,6 EP
-10,8%
Insgesamt beträgt der Verlust ca.
Netto
Abfindungshöhe ca.
Brutto
zzgl. Outplacementkosten
10.000 €
(max.)
Sprinterprämie pro Monat
(75%)
TG ab 01.06.2020 mtl.
ca.
ALG I ab 01.06.2021
mtl. ca.
(~60%)
Ruhegehalt ab 01.01.2021
mtl. ca.
Brutto
Rente ab 01.06.2023 mtl. ca.
Brutto
Kurzarbeit - Restbrutto:
./. Lohnst.+Soli:
./. SV-Beiträge:
Restnetto:
Kurzarbeitergeld (KUG):
AG-Zuschuss:
Keine Steuern / SV-Beiträge,
da KUG und Zuschuss () weniger als
80% Bruttoausfall () sind.
Auszahlung Netto:
Berechnung ohne zusätzliche Freibeträge,
keine Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit
Zusatzbeitrag 1,1%